Herzlich Willkommen an der KGS LeNie!
Das Team des Grundschulverbundes Lendersdorf-Niederau begrüßt Sie auf der Homepage.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Hier finden Sie die aktuelle Corona-Schutzverordnung vom 22.02.2021.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Hier finden Sie den Elternbrief zum Konzept den Wechselunterrichts ab dem 22.02.2021.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Ich möchte Sie zusammenfassend über die aktuelle Schulmail vom 28.01.2021 informieren.
- Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts
Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO).
- Klassenarbeiten und Klausuren
Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden.
- Schulische Nutzung der Schulgebäude
Die schulische Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen wird bis zum 14. Februar 2021 weitgehend untersagt bleiben.
Dies wird Gegenstand der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) sein, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Kürze erlassen wird.
Von der Nutzung der Schulgebäude und dem damit verbundenen Betretungsverbot bleiben weiterhin insbesondere ausgenommen:
- die Schulmitwirkung und damit die Sitzungen der Gremien und Konferenzen; gleichwohl sollten die Schulen solche Zusammenkünfte möglichst verschieben oder auf digitale Formate ausweichen,
- die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs (Sekretariat, Instandhaltung und Gebäudereinigung) erforderlichen Tätigkeiten,
- die Schulen können, falls unabdingbar, Auswahlgespräche im Lehrereinstellungsverfahren führen,
- die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen,
- Unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen der Lehrerausbildung bleiben möglich,
Bei allen Angeboten und Veranstaltungen in den Schulräumen müssen die Regeln der CoronaBetrVO für den Infektionsschutz strikt beachtet werden.
- Ausnahmen für schulische Unterstützungsangebote
Die Schulen bieten denjenigen Schülerinnen und Schülern, die im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und gleichwertiges Lernumfeld im Sinne von § 3 Abs. 7 der Verordnung zum Distanzunterricht vorfinden, ein qualitativ gutes Unterstützungsangebot.
- Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.
Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.
Dieses Angebot wird für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 fortgesetzt.
- Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.
- Erweitertes Angebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13)
Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen.
Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diesen selbst, durch die Schulleitung unterbreitet. Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ggf. auch die Ausbildungsbetriebe, erklären sich mit der schulischen Betreuung nach Möglichkeit schriftlich einverstanden. Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden.
Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schuleunter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen. Der Umfang des Angebotes richtet sich nach dem Umfang des regulären Unterrichtsbetriebes, über den Rahmen (z.B. die Mittagsverpflegung) wird vor Ort entschieden.
Es gelten die Regeln der CoronaBetrVO für die Ganztagsbetreuung.
Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen also – auch wenn sie sich in der Schule befinden – an ihrem Distanzunterricht teil.
Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte).
Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.
Die ausführliche Schulmail vom 28.01.2021 können Sie hier einsehen.
[28.01.2021] Informationen zum Schulbetrieb vom 1. bis zum 12. Februar 2021 | Bildungsportal NRW
Da aktuellste Schulmail ist eingegangen. Hier können Sie diese nachlesen.
Es gibt keine beruflichen Einschränkung, was die Notbetreuung betrifft. Ich möchte Sie allerdings sehr eindringlich bitten, damit die Maßnahmen ihre Wirkung zeigen können, dass Sie sehr genau prüfen, ob Ihr Kind im häuslichen Umfeld betreut werden kann. Sollten Sie nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss gekommen sein, dass Sie einen Platz in der Notbetreuung brauchen, so füllen Sie bitte das Formular zur Anmeldung aus und lassen es uns per Mail oder über das Sekretariat in Lendersdorf zukommen.
Die Anmeldung zur Notbetreuung läuft ausschließlich über die Schulleitung, nicht über die Klassenlehrer!
Je nach Zahl der Kinder wird die Notbetreuung nur in Lendersdorf stattfinden. Die Betreuungskinder aus Niederau werden dann in Lendersdorf betreut.
Die Klassenlehrer halten individuell Kontakt mit Ihnen, um noch offene Fragen zu klären.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Schulmail. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, da sie wichtige Informationen, wie z.B. die Aufstockung der Anzahl der Tage, die Ihnen für die Betreuung Ihres Kindes zustehen, enthält.
Wir können nur zu einem baldigen Ende der Pandemie kommen, wenn möglichst viele Menschen ihre Kontakte einschränken. Dies gilt aktuell auch für den Schulbetrieb.
Mit herzlichem Gruß
M.Hakert
Liebe Eltern!
Wir werden nach den Ferien genauso starten wie wir aufgehört haben. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind eine Maske mitzugeben!
Unsere Vorräte sind langsam aufgebraucht.
Ich wünsche Ihnen ein schönes letztes Ferienwochenende und bleiben Sie gesund!
M.Hakert
Wir, das Kollegium der KGS LeNie, sehen es als unsere Aufgabe, die uns anvertrauten Kinder so zu fördern und zu fordern, dass sie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten bestmöglich entwickeln können. Dies geschieht auf der Basis des Bildungsauftrags der Grundschule.
Jedes Kind soll in seiner Persönlichkeit gestärkt werden. Es soll sich in der Schule wohl fühlen und Freude am Lernen empfinden, um leistungsbereit und leistungsfähig zu sein.
Neugierde an Neuem wollen wir wecken. Unser Anspruch ist es, jedem Kind die Möglichkeit zu geben, nach seinem Leistungsvermögen mit individueller Begleitung lernen zu können.
Wir schaffen Bedingungen, die eigenverantwortliches Lernen fördern.
"It's the individual that counts!"

Die KGS LeNie ist auf zwei Standorte verteilt.
Kirchfeld 23,
52355 Düren
Tel.: 02421 – 53934
Fax.: 02421 – 53161
Mail: verwaltung@kgslenie.de
Niederau
Standort Niederau,
Kreuzauer Strasse 102,
52355 Düren
Tel.: 02421 – 52158
(Bei Bedarf hilft gerne auch das Sekretariat in Lendersdorf)
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr
Ferienzähler